Satzung für die
Gemeinschaft der Heeresflieger-Rheine
GdH-Rheine
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§ 1 Name
Die Gemeinschaft der ehemaligen und aktiven Rheiner-Heeresflieger trägt den Namen:
"Gemeinschaft der Heeresflieger-Rheine" (GdH-Rheine)
§ 2 Zweck der Gemeinschaft
Die GdH-Rheine bezweckt
- die Tradition der Heeresfliegertruppe zu pflegen,
- die Verbindung zwischen Aktiven und aus dem aktiven Dienst ausgeschiedenen Angehörigen der Heeresfliegertruppe herzustellen und zu erhalten,
- zu den aus dem aktiven Dienst ausgeschiedenen Angehörigen Kontakt zu halten,
- Veranstaltungen regional zu organisieren,
- Zusammenarbeit mit dem Dachverband "Gemeinschaft der Heeresflieger" (GdH),
- Unterstützung zur Durchsetzung berechtigter, Heeresflieger spezifischer Belange.
§ 3 Organe der GdH-Rheine
Organe der GdH-Rheine sind:
- der 1. Vorsitzende
- sein Stellvertreter zugleich Schriftführer
- Schatzmeister
- 1 Kassenprüfer
Sie werden von der Jahreshauptversammlung für 2 Jahre gewählt.
- Gründungsversammlung
- Jahreshauptversammlung
Die Wahl ist gültig, wenn der Vorstand mit Mehrheit der anwesenden Mitglieder gewählt wird.
§ 4 Mitgliedschaft
- Mitglied der GdH-Rheine kann jeder aus dem Dienst ausgeschiedene Angehörige und jeder Aktive der Heeresfliegertruppe werden.
- Die Aufnahme in die GdH-Rheine erfolgt durch Gründungsbeitritt oder durch den Vorstand nach Abgabe der Beitrittserklärung mit Unterschrift für Beitrags-Bankeinzug.
- Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, Austritt oder Ausschluss. Der Austritt ist schriftlich zu erklären.
§ 5 Rechte und Pflichten der Mitglieder
- Jedes Mitglied hat
- das Recht Anträge zu stellen und Ämter / Aufgaben zu übernehmen,
- Anspruch auf die Zustellung von
- Information der GdH-Rheine,
- Einladungen zu Veranstaltungen der GdH-Rheine
- Jedes Mitglied ist verpflichtet
- des Zweck der GdH-Rheine gemäß §2 dieser Satzung zu fördern und jede, das Ansehen der GdH-Rheine schädigende Handlung, zu unterlassen,
- die Beiträge durch Abrufverfahren zu entrichten,
- übernommene Aufgaben in den Ehrenämtern der GdH-Rheine nach bestem Wissen und Gewissen wahrzunehmen,
- Änderungen der Postanschrift, sowie der kontoführenden Bank unverzüglich dem Vorsitzenden zu melden.
§ 6 Mitgliedsbeiträge
- Die Höhe des jährlichen Mitgliedsbeitrages beträgt € 9,00 .
- Die Mittel der Gemeinschaft dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln der Gemeinschaft.
- Außerordentliche Ausgaben müssen durch Umlagen getragen werden.
- Kosten / Fahrkosten zu notwendigen, kameradschaftsfördernden Veranstaltungen, sowie zur Organisation der Gemeinschaft werden von der Gemeinschaft getragen.
§ 7 Haftung
Die GdH-Rheine ist ein "nichtrechtsfähiger Verein". Aus einem Rechtsgeschäft, das im Namen der GdH-Rheine einem Dritten gegenüber vorgenommen wird, haftet der Handelnde persönlich, handeln mehrere, so haften sie als Gesamtschuldner.
§ 8 Pflege der Kameradschaft
- Zur Kontakt- und Kameradschaftspflege treffen sich die Mitglieder in der Regel am 1. Donnerstag im geraden Monat und am 1. Dienstag im ungeraden Monat in der OHG-Rheine-Bentlage jeweils um 19.00 Uhr.
- Andere Vorhaben und Beschlüsse werden bei diesen Treffen durch die Mehrheit der anwesenden Mitglieder beschlossen.
Diese Satzung wurde am 06.08.1992 während der Informationsveranstaltung des Kommandeurs HFlgRgt 15 bekannt gegeben und mit Mehrheit angenommen.
Änderungen oder Ergänzungen sind schriftlich beim Vorstand einzubringen.
Stand: 04.03.2008
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